
Patientenverfügung
Wie möchten Sie medizinisch behandelt werden? Welche Massnahmen wollen Sie in Anspruch nehmen, welche nicht?
In der Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, was Ihr Wille ist und was für Wünsche Sie haben. Dies schliesst Themen ein wie Massnahmen zur Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen, Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr oder Massnahmen zur Wiederbelebung. Sie legen aber auch fest, wer von den Menschen Ihres Vertrauens in die Entscheidungsfindung einbezogen werden soll, ob und durch wen Sie begleitet werden und vieles mehr.
Wichtig zu wissen
Eine Patientenverfügung wird nur dann wirksam, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Solange Sie urteils- und entscheidungsfähig sind, entscheiden Sie selbst über Ihre Behandlung – auch wenn Sie etwas anderes in der Verfügung festgehalten haben.
Für Ihre Wünsche können Sie diese Vorlage der Krebsliga Schweiz benützen.
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie Ihren Arzt jederzeit ansprechen.